Allgemeine

Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens „DAS ACHTE GEBOT Werbeagentur GmbH“ nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet Marketing und Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot bzw. den Einzelaufträgen.


1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.


1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennt die Agentur nicht an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


2. Präsentation


2.1 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.


2.2 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.


2.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.


3. Leistungsumfang und Vergütung


3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten der Agentur, es sei denn, der Kunde und die Agentur haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.


3.2 Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Agentur-Leistungen annimmt.


3.3 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, oder wenn vorhanden nach dem vorliegenden Angebot.


3.4 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen usw. trägt – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – der Kunde und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3.5 Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


3.6 Die Agentur kann vom Kunden Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.


3.7 Bei Fremdleistungen ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse von dem Kunden zu fordern.


3.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Kontaktberichte und Freigaben


4.1 Der Inhalt eines von der Agentur erstellten Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen 7 Werktage nach Zugang schriftlich widerspricht.


4.2 Sollte der Kunde mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung vor Ausführung die Erteilung der Freigabe durch den Kunden erforderlich ist, gilt die Freigabe spätestens 7 Werktage nach Zugang der Vorlage als erteilt, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt vorher ausdrücklich und schriftlich widersprochen.


4.3 Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden spätestens bei Zugang des Kontaktberichts/der Vorlage auf die o. g. Folge seines Schweigens (fingierte Einverständniserklärung/Freigabeerklärung) hinzuweisen.


5. Nutzungs- und Urheberrechte


5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.


5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


5.4 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.


5.5 Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.


5.6 Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, editierbarer Daten bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Die Agentur übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung. Eine Änderung der herausgegebenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.


6. Termine

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere hat der Kunde alle Layouts und Entwürfe unverzüglich mündlich oder schriftlich freizugeben bzw. Einwendungen mitzuteilen.


7. Rücktritt/Kündigung

7.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


8. Haftung und Versand


8.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


8.2 Soweit die Agentur bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Agentur allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8.3 Die Agentur haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Agentur haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


8.4 Eine weiter gehende Haftung der Agentur ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.


8.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8.6 Der Versand von Unterlagen durch die Agentur erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.


8.7 Die Agentur haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle der Agentur durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.


8.8. Für Werbeaussagen hinsichtlich Leistungen und Produkten haftet der Kunde grundsätzlich selbst. Dies schließt auch Bilder und alle weiteren Medien ein. Die rechtliche Überprüfung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit erteilter Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Werbemedium. Dies betrifft etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler sowie Bild-, Text-und Toninhalte. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Das Eigentum an gelieferten Gegenständen der Agentur - soweit Gegenstand des Vertrages - geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.


10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe


10.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften (z.B. Foto-, Film-, GEMA-Rechte) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.


10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.


11. Eigenwerbung und Urheberbenennung


11.1 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und die Ergebnisse des erteilten Auftrages ganz oder teilweise für Eigenwerbung , auch nach Beendigung der Vertragszeit, unentgeltlich nutzen und bei Wettbewerben einsetzen.


12. Schlussbestimmungen


12.1 Für alle sich aus Lieferungen und Leistungen der Agentur ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz der Agentur als Erfüllungsort.


12.2 Ansprüche aus dem Vertrag können ohne schriftliche Einwilligung der Agentur nicht abgetreten werden.


12.3 Auf diesen Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


12.4 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in 6 Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.


12.5 Sollte einzelne Regelung dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit Bedingungen/des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für Vertragslücken.


12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens „DAS ACHTE GEBOT Werbeagentur GmbH“ nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet Marketing und Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot bzw. den Einzelaufträgen.


1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.


1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennt die Agentur nicht an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


2. Präsentation


2.1 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.


2.2 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.


2.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.


3. Leistungsumfang und Vergütung


3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten der Agentur, es sei denn, der Kunde und die Agentur haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.


3.2 Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Agentur-Leistungen annimmt.


3.3 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, oder wenn vorhanden nach dem vorliegenden Angebot.


3.4 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen usw. trägt – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – der Kunde und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3.5 Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


3.6 Die Agentur kann vom Kunden Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.


3.7 Bei Fremdleistungen ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse von dem Kunden zu fordern.


3.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Kontaktberichte und Freigaben


4.1 Der Inhalt eines von der Agentur erstellten Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen 7 Werktage nach Zugang schriftlich widerspricht.


4.2 Sollte der Kunde mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung vor Ausführung die Erteilung der Freigabe durch den Kunden erforderlich ist, gilt die Freigabe spätestens 7 Werktage nach Zugang der Vorlage als erteilt, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt vorher ausdrücklich und schriftlich widersprochen.


4.3 Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden spätestens bei Zugang des Kontaktberichts/der Vorlage auf die o. g. Folge seines Schweigens (fingierte Einverständniserklärung/Freigabeerklärung) hinzuweisen.


5. Nutzungs- und Urheberrechte


5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.


5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


5.4 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.


5.5 Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.


5.6 Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, editierbarer Daten bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Die Agentur übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung. Eine Änderung der herausgegebenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.


6. Termine

6.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere hat der Kunde alle Layouts und Entwürfe unverzüglich mündlich oder schriftlich freizugeben bzw. Einwendungen mitzuteilen.


7. Rücktritt/Kündigung

7.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


8. Haftung und Versand


8.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


8.2 Soweit die Agentur bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Agentur allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8.3 Die Agentur haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Agentur haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


8.4 Eine weiter gehende Haftung der Agentur ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.


8.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8.6 Der Versand von Unterlagen durch die Agentur erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.


8.7 Die Agentur haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle der Agentur durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.


8.8. Für Werbeaussagen hinsichtlich Leistungen und Produkten haftet der Kunde grundsätzlich selbst. Dies schließt auch Bilder und alle weiteren Medien ein. Die rechtliche Überprüfung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit erteilter Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Werbemedium. Dies betrifft etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler sowie Bild-, Text-und Toninhalte. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Das Eigentum an gelieferten Gegenständen der Agentur - soweit Gegenstand des Vertrages - geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.


10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe


10.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften (z.B. Foto-, Film-, GEMA-Rechte) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.


10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.


11. Eigenwerbung und Urheberbenennung


11.1 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und die Ergebnisse des erteilten Auftrages ganz oder teilweise für Eigenwerbung , auch nach Beendigung der Vertragszeit, unentgeltlich nutzen und bei Wettbewerben einsetzen.


12. Schlussbestimmungen


12.1 Für alle sich aus Lieferungen und Leistungen der Agentur ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz der Agentur als Erfüllungsort.


12.2 Ansprüche aus dem Vertrag können ohne schriftliche Einwilligung der Agentur nicht abgetreten werden.


12.3 Auf diesen Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


12.4 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in 6 Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.


12.5 Sollte einzelne Regelung dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit Bedingungen/des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für Vertragslücken.


12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens „DAS ACHTE GEBOT Werbeagentur GmbH“ nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet Marketing und Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot bzw. den Einzelaufträgen.


1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.


1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennt die Agentur nicht an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


2. Präsentation


2.1 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.


2.2 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.


2.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.


3. Leistungsumfang und Vergütung


3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten der Agentur, es sei denn, der Kunde und die Agentur haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.


3.2 Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Agentur-Leistungen annimmt.


3.3 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, oder wenn vorhanden nach dem vorliegenden Angebot.


3.4 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen usw. trägt – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – der Kunde und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3.5 Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


3.6 Die Agentur kann vom Kunden Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.


3.7 Bei Fremdleistungen ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse von dem Kunden zu fordern.


3.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Kontaktberichte und Freigaben


4.1 Der Inhalt eines von der Agentur erstellten Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen 7 Werktage nach Zugang schriftlich widerspricht.


4.2 Sollte der Kunde mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung vor Ausführung die Erteilung der Freigabe durch den Kunden erforderlich ist, gilt die Freigabe spätestens 7 Werktage nach Zugang der Vorlage als erteilt, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt vorher ausdrücklich und schriftlich widersprochen.


4.3 Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden spätestens bei Zugang des Kontaktberichts/der Vorlage auf die o. g. Folge seines Schweigens (fingierte Einverständniserklärung/Freigabeerklärung) hinzuweisen.


5. Nutzungs- und Urheberrechte


5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.


5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


5.4 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.


5.5 Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.


5.6 Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, editierbarer Daten bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Die Agentur übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung. Eine Änderung der herausgegebenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.


6. Termine


6.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere hat der Kunde alle Layouts und Entwürfe unverzüglich mündlich oder schriftlich freizugeben bzw. Einwendungen mitzuteilen.


7. Rücktritt/Kündigung


7.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


8. Haftung und Versand


8.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


8.2 Soweit die Agentur bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Agentur allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8.3 Die Agentur haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Agentur haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


8.4 Eine weiter gehende Haftung der Agentur ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.


8.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8.6 Der Versand von Unterlagen durch die Agentur erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.


8.7 Die Agentur haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle der Agentur durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.


8.8. Für Werbeaussagen hinsichtlich Leistungen und Produkten haftet der Kunde grundsätzlich selbst. Dies schließt auch Bilder und alle weiteren Medien ein. Die rechtliche Überprüfung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit erteilter Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Werbemedium. Dies betrifft etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler sowie Bild-, Text-und Toninhalte. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Das Eigentum an gelieferten Gegenständen der Agentur - soweit Gegenstand des Vertrages - geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.


10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe


10.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften (z.B. Foto-, Film-, GEMA-Rechte) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.


10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.


11. Eigenwerbung und Urheberbenennung


11.1 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und die Ergebnisse des erteilten Auftrages ganz oder teilweise für Eigenwerbung , auch nach Beendigung der Vertragszeit, unentgeltlich nutzen und bei Wettbewerben einsetzen.


12. Schlussbestimmungen


12.1 Für alle sich aus Lieferungen und Leistungen der Agentur ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz der Agentur als Erfüllungsort.


12.2 Ansprüche aus dem Vertrag können ohne schriftliche Einwilligung der Agentur nicht abgetreten werden.


12.3 Auf diesen Kaufvertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.


12.4 Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragspartner genügen diesem Erfordernis auch durch Übersendung von Dokumenten in 6 Textform, insbesondere durch Fax oder E-Mail, soweit nicht für einzelne Erklärungen etwas anderes bestimmt ist. Die Schriftformabrede kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.


12.5 Sollte einzelne Regelung dieser Bedingungen oder des zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit Bedingungen/des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für Vertragslücken.


12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann oder einem solchen gleichgestellt ist oder falls er seinen Sitz oder seine Niederlassung im Ausland hat.

1. Geltungsbereich


1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Unternehmens „DAS ACHTE GEBOT Werbeagentur GmbH“ nachfolgend „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet Marketing und Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von der Agentur entwickelten Konzeption, dem Angebot bzw. den Einzelaufträgen.


1.2 Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert.


1.3 Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende, sowie solche Bedingungen des Kunden, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, erkennt die Agentur nicht an. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Agentur schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.


2. Präsentation


2.1 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, Bilder, Texte etc. Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen.


2.2 Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es der Agentur unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.


2.3 Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten, verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot der Agentur oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.


3. Leistungsumfang und Vergütung


3.1 Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich jeweils aus den schriftlichen Angeboten der Agentur, es sei denn, der Kunde und die Agentur haben eine abweichende Vereinbarung getroffen.


3.2 Zwischen den Parteien kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde das Angebot mündlich, schriftlich oder schlüssig durch die Inanspruchnahme der Agentur-Leistungen annimmt.


3.3 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der Stundensätze der Agentur nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet, oder wenn vorhanden nach dem vorliegenden Angebot.


3.4 Die vereinbarte Vergütung versteht sich zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen usw. trägt – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – der Kunde und werden gesondert in Rechnung gestellt.


3.5 Rechnungen sind sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.


3.6 Die Agentur kann vom Kunden Abschlagszahlungen für erbrachte Teilleistungen verlangen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.


3.7 Bei Fremdleistungen ist die Agentur berechtigt, Vorschüsse von dem Kunden zu fordern.


3.8 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Agentur anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


4. Kontaktberichte und Freigaben


4.1 Der Inhalt eines von der Agentur erstellten Kontaktberichts ist für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Auftraggeber nicht binnen 7 Werktage nach Zugang schriftlich widerspricht.


4.2 Sollte der Kunde mit der Agentur schriftlich vereinbart haben, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung vor Ausführung die Erteilung der Freigabe durch den Kunden erforderlich ist, gilt die Freigabe spätestens 7 Werktage nach Zugang der Vorlage als erteilt, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt vorher ausdrücklich und schriftlich widersprochen.


4.3 Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden spätestens bei Zugang des Kontaktberichts/der Vorlage auf die o. g. Folge seines Schweigens (fingierte Einverständniserklärung/Freigabeerklärung) hinzuweisen.


5. Nutzungs- und Urheberrechte


5.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig. Die Nutzung ist nur mit der Einwilligung der Agentur und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.


5.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Vorlage und/ oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.


5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.


5.4 Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und seine Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.


5.5 Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.


5.6 Wünscht der Kunde die Herausgabe offener, editierbarer Daten bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten. Die Agentur übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung. Eine Änderung der herausgegebenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig.


6. Termine


6.1 Die Einhaltung vereinbarter Termine und Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere hat der Kunde alle Layouts und Entwürfe unverzüglich mündlich oder schriftlich freizugeben bzw. Einwendungen mitzuteilen.


7. Rücktritt/Kündigung

7.1 Kündigt der Kunde den Vertrag oder erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Die Agentur muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Beendigung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


8. Haftung und Versand


8.1 Die Agentur haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.


8.2 Soweit die Agentur bezüglich des Vertragsgegenstandes oder Teilen desselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet sie auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand eintreten, haftet die Agentur allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.


8.3 Die Agentur haftet auch für Schäden, die er durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Das Gleiche gilt, wenn dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Die Agentur haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.


8.4 Eine weiter gehende Haftung der Agentur ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.


8.5 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


8.6 Der Versand von Unterlagen durch die Agentur erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.


8.7 Die Agentur haftet nicht für von dem Kunden beigestellte Unterlagen, Daten, Informationen usw., insbesondere nicht dafür, dass diese frei von Schutzrechten sind. Die Agentur haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und alle der Agentur durch eine solche schuldhafte Pflichtverletzung entstanden Schäden, Aufwendungen und Kosten zu ersetzen.


8.8. Für Werbeaussagen hinsichtlich Leistungen und Produkten haftet der Kunde grundsätzlich selbst. Dies schließt auch Bilder und alle weiteren Medien ein. Die rechtliche Überprüfung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Mit erteilter Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für das Werbemedium. Dies betrifft etwaige Tipp- oder Rechtschreibfehler sowie Bild-, Text-und Toninhalte. Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt


9.1 Das Eigentum an gelieferten Gegenständen der Agentur - soweit Gegenstand des Vertrages - geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Kunden über.


10. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe


10.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaig bestehende Ansprüche von Urhebern oder Verwertungsgesellschaften (z.B. Foto-, Film-, GEMA-Rechte) zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von der Agentur erfüllt, hat der Kunde der Agentur die verauslagten Zahlungen zu ersetzen.


10.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.


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